Zeitwertkonten unter der Lupe: Wie sicher sind sie eigentlich?
Es gibt viele gute Gründe für Unternehmen Zeitwertkonten zu implementieren. Arbeitgebern wird ein wirksames Personalinstrument zur Arbeitszeitflexibilisierung und Steuerung der Altersstruktur im Unternehmen zur Seite gestellt und Mitarbeiter können die Gestaltung ihrer Lebensarbeitszeit gezielt auf ihre beruflichen und privaten Bedürfnisse abstimmen. Doch wie sicher sind Zeitwertkonten in Krisenzeiten? Was passiert, wenn die Firma Insolvenz anmelden muss und wie werden die Wertguthaben und sensiblen Mitarbeiterdaten eigentlich verwaltet?
Sicher verwaltet: Die Administration von Zeitwertkonten
Das häufig unterschätzte Herzstück für die erfolgreiche Umsetzung von Zeitwertkontenmodellen ist die Administration der Wertguthaben. Dies geschieht über eine Verwaltungsplattform, die das Bindeglied für alle Beteiligten ist. Hier werden die Informationen gebündelt und ausgewertet - und das über einen langen Zeitraum. An die Administrationssoftware werden hohe Anforderungen gestellt: Sie sorgt für die Vernetzung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Treuhänder und Produktpartner, das Speichern von Stammdaten und Betragsdaten sowie das Reporting und die Erstellung von Kontoauszügen und Berichten. „Unternehmen sollten großen Wert bei der Auswahl der Verwaltungsplattform legen, sie muss alle Sicherheitsstandards erfüllen, denn es geht um hochsensible personenbezogenen Daten. Die Verwaltungsplattform muss alle gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen und alle aktuellen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte, die beim Management von Zeitwertkonten erforderlich sind beinhalten“, so Steffen Raab Geschäftsführer, Deutsche Zeitwert GmbH. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Transparenz. Die Verwaltungsplattform sollte über eine Web-Portalfunktion verfügen, die es dem Mitarbeiter jederzeit möglich macht, seinen Zeitwertkontostand selbst zu überprüfen und die Wertsteigerung seines Zeitwertkontos zu kontrollieren.
Zusätzlicher Schutz: Verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen
Auch die Bundesregierung hat einiges dazu beigetragen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und Zeitwertkonten für die Arbeitnehmer sicher zu machen. Mit dem seit Anfang 2009 gültigen “Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II)” hat der Gesetzgeber in wichtigen Punkten nachgebessert. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, der Sicherheit der Kapitalanlage und dem Insolvenzschutz sowie der Portabilität von Zeitwertkonten einen hohen Stellenwert einzuräumen. Die Portabilität, die Übertragbarkeit von Zeitwertkonten, wurde neu geregelt. Der Beschäftigte kann nun bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verlangen, dass das Wertguthaben auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen wird. Soll das Wertguthaben auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, muss dieser der Übertragung zustimmen und selbst eine Wertguthabenvereinbarung mit dem Beschäftigten vereinbaren. Zudem ist das Wertguthaben besser vor Insolvenz geschützt. Zu den zulässigen Sicherungsmitteln zählen Treuhandverhältnisse, Versicherungsmodelle oder schuldrechtliche Verpfändungs- oder Bürgschaftsmodelle mit ausreichender Sicherheit gegen Kündigung. Werden keine ausreichenden Insolvenzsicherungsmittel ergriffen und kommt es zu einem Verlust des Wertguthabens, sieht der Gesetzentwurf Sanktionen gegen den Arbeitgeber und ggf. seine organschaftlichen Vertreter vor. Diese Regelung gibt den Mitarbeitern mehr Schutz für ihr angespartes Wertguthaben im Falle einer Insolvenz der Firma.
Mehr Sicherheit bei der Kapitalanlage
Der besondere Vorteil von Zeitwertkonten ist, dass sich die Wertguthaben z. B. durch die Investition in eine Kapitalanlage, erhöhen können. Um das Spekulationsrisiko möglichst gering zu halten, sieht das neue „Flexi II“ allerdings vor, dass eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds (Kapitalanlagerestriktion) grundsätzlich nur noch bis zu einer Höhe von 20% zulässig ist. Ausnahmen werden zugelassen, wenn dies in einem Tarifvertrag oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde oder das Wertguthaben ausschließlich für Freistellungen unmittelbar vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zur Verfügung steht. Daneben muss zukünftig eine sogenannte Werterhaltgarantie vorliegen. Dies bedeutet, dass ein Ruckfluss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens mindestens in Höhe des angelegten Betrages gewährleistet sein muss. „Durch die Umsetzung von „Flexi II“ und die Anforderungen, die rechtlich an eine Verwaltungsplattform gestellt werden, sind die Unsicherheiten hinsichtlich der Sicherheit der Wertguthaben für die Mitarbeiter beseitigt worden“, resümiert Raab.